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Verhinderungspflege – wir springen ein, wenn Sie eine Pause brauchen

Auch die besten Pflegepersonen brauchen einmal Zeit für sich – sei es für Erholung, eigene Termine oder einfach zum Durchatmen. Mit der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bieten wir Ihnen genau diese Entlastung.

Wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, übernehmen wir die Pflege – stundenweise oder auch über mehrere Tage hinweg. Zuverlässig, einfühlsam und genau so, wie Sie es gewohnt sind.

Unsere Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege:

  • Übernahme der Grund- und Behandlungspflege

  • Unterstützung im Haushalt

  • Betreuung und Begleitung im Alltag

  • Individuell planbar – stundenweise oder tageweise

Die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612 € pro Jahr von der Pflegekasse übernommen werden (zusätzlich aufstockbar durch Kurzzeitpflegeansprüche).

Wir sorgen dafür, dass Sie beruhigt loslassen können – weil Ihre Angehörigen bei uns in guten Händen sind.

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