Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Pflichttermine mit Mehrwert
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.
Wir führen diese Beratungsbesuche zuverlässig, einfühlsam und kompetent durch – ganz im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Unsere Leistungen im Rahmen des Beratungseinsatzes:
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Fachliche Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
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Individuelle Tipps zur Pflege und zum Umgang mit Hilfsmitteln
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Unterstützung bei organisatorischen Fragen (z. B. Pflegehilfsmittel, Entlastungsleistungen)
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Dokumentation und fristgerechte Meldung an die Pflegekasse
Die Kosten übernimmt in der Regel die Pflegekasse – für Sie als Pflegegeldempfänger:in entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.
📌 Pflicht je nach Pflegegrad:
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Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
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Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Wir beraten mit Respekt, Erfahrung und echtem Interesse am Wohlergehen Ihrer Angehörigen – direkt bei Ihnen zu Hause.

